Kontrolle gut, alles gut


Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeit bereits abgelaufen ist, bedeuten nicht gleich Bauschmerzen. Für viele ist es nichts Neues, doch andere greifen in solchen Fällen schnell zur Tonne. Um Verschwendung zu vermeiden, sollte vielmehr auf das sogenannte Verfallsdatum geachtet werden.​

„Vertraue auf deine Sinne“ heißt es, wenn das auf der Verpackung ausgewiesene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist: sehen, riechen, schmecken. Ein oftmals vorherrschender Trugschluss ist, dass das Lebensmittel nach Ablauf des MHD bereits reif für den Müll ist. Die genaue Definition des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit besagt jedoch: „Das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Haltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem sich ein verpacktes Lebensmittel mindestens lagern lässt und dabei seine Eigenschaften behält“ Als Eigenschaften sind an dieser Stelle Farbe, Geschmack, Geruch, Konsistenz, Beschaffenheit und Nährwerte gemeint. Ein Überschreiten ist dementsprechend kein Hinweis auf Verdorbenheit.

Richtig lagern

Das MHD gilt allerdings lediglich für Produkte, die verschlossen bleiben und richtig – das heißt kühl und trocken – gelagert werden. Für Lebensmittel mit MHD gelten folgende Regeln: Ist die Nahrung weniger als drei Monate haltbar, müssen Tag, Monat und Jahr angegeben werden, bis wann die Haltbarkeit mindestens garantiert wird. Ist die Haltbarkeit auf drei bis 18 Monate datiert, so müssen nur die Angabe von Monat und Jahr erfolgen. Alle Lebensmittel, die über 18 Monate hinaus haltbar sind, werden auf ein Jahr datiert.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Einige Lebensmittel haben kein vorgeschriebenes Mindesthaltbarkeitsdatum: unbehandeltes, frisches Obst und Gemüse, Wein, Kaugummi, Speisesalz, Essig, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte, Fruchtnektare und alkoholhaltige Getränke in Behältnissen von mehr als 5 Litern, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent und Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung gegessen werden.

Über’s Datum hinaus – was nun?

Nach Überschreiten des Datums heißt es sehen, riechen, schmecken. Händler sind nicht per Gesetz gezwungen, die Ware aus dem Sortiment zu nehmen. Es ist ebenfalls kein Muss, die Ware zu reduzieren. Händler tragen jedoch ab diesem Datum die Verantwortung über Sicherheit und Qualität. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, wählen viele Hersteller das frühestmögliche Mindesthaltbarkeitsdatum.

Das Kind beim Namen nennen

Das MHD muss laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung mit der Formulierung „Mindestens haltbar bis…“ markiert sein. Diese Formulierung darf nur gewählt werden, wenn das MHD auf einen speziellen Tag fällt. Ist das MHD allerdings ohne Tag, das heißt nur mit Monat und Jahr oder nur Jahr angegeben, sind nach Gesetz die Worte „Mindestens haltbar bis Ende…“ zu wählen.

Achtung Verwechslungsgefahr

Oft wird das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem sogenannten Verbrauchsdatum verwechselt. Letzteres steht auf leicht verderblichen, verpackten Lebensmitteln. Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, so ist es keine gute Idee, das Lebensmittel noch zu konsumieren. Hier besteht eine gesundheitliche Gefahr durch Keime, die der Verbraucher meist auf den ersten Blick gar nicht sieht. Der Verkauf ist nach Überschreiten des Verbrauchsdatums nicht mehr gestattet. Wörtlich steht auf den Produkten „Zu verbrauchen bis…“ – das Datum ist hier mit Tag, Monat und gegebenenfalls Jahr anzugeben.

Wen trifft’s?

Es gibt bestimmte Produkte, die mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden müssen. Dieses benennt klar den letzten Tag, an dem die Nahrung ohne Risiko verzehrt werden kann. Danach sind folgende Lebensmittel zu entsorgen: Hackfleisch, Geflügel, verpackte und besonderen Vorschriften unterliegende Rohmilch und Räucherfisch.

Bestimmung der Daten

Viele werden sich nun fragen: Wer bestimmt über das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum – und wie? Der Produzent ist befugt, beide Daten selbst nach „bestem Wissen und Gewissen anhand von Untersuchungen, Studien oder mit Hilfe von Sachverständigen“ festzulegen. Ob die Hersteller ihre Ware regelmäßig auf gesundheitsschädliche Keime überprüfen, wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Sie schreiten ebenso ein, wenn ein Verdacht auf Missachtung der Regeln besteht.

Mit dem Zweiten…

Rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jedes Jahr im Abfall. Ganze 52 Prozent davon entstehen in privaten Haushalten, was ungefähr 75 Kilogramm pro Person ausmacht. Zu diesem Ergebnis kommt das Johann Heinrich von Thünen-Institut im Auftrag des Bundesernährungsministeriums zusammen mit der Universität Stuttgart in der Studie „Lebensmittelabfälle in Deutschland – Baseline 2015“. Die Bilanz aus ihrer Forschung stellten die Wissenschaftler im September 2019 vor.

Einer von vielen Wegen, diese ökologische und ethische Verschwendung zu reduzieren – abgesehen von den finanziellen Mitteln – kann also die genaue Betrachtung der Produkte sein, deren MHD bereits abgelaufen ist. Vorschnell mal einen Griff zur Tonne zu machen, sollte nun für keinen mehr eine unüberlegte und vor allem unbesehene Entscheidung darstellen.