Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften


  1. VERTRAGSPARTNER
    Diese Vereinbarung wird zwischen dem/ der Anmeldenden und der ProFerrarius GmbH & Co. KG, Lortzingstr. 6 in 88339 Bad Waldsee geschlossen (nachfolgend „ProFerrarius“ genannt). Ansprechpartner für den/die Anmeldende(n) bei allen Fragen zu dieser Vereinbarung und zur Mitgliedschaft ist die ProFerrarius Zentrale unter oben genannter Anschrift oder per E-Mail an abo@proferrarius.de
  2. MITGLIEDSCHAFT
    2.1. Beginn der Mitgliedschaft: Die erste Mitgliedschaftsperiode beginnt am umseitig vereinbarten Datum. Die bzw. der/die Anmeldende hat das Recht, ab diesem Zeitpunkt die angegebenen, gebuchten Einrichtungen und Leistungen zu nutzen.

2.2. Geltungsbereich und Leistungsumfang der Mitgliedschaft: Die Nutzung der gebuchten Leistungen ist nur im ausstellenden Studio möglich. Zur Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen in weiteren Studios muss dies umseitig ausdrücklich ausgewiesen (angekreuzt) sein. Sämtliche erweiterten Trainings-Angebote (studiospezifische Angebote) können ausschließlich in dem Studio genutzt werden, in dem diese Mitgliedschaftsvereinbarung geschlossen wurde.

2.3. Zugang zum Studio mit dem Chipkarten-System: Sollte die nutzungsberechtigte Person außerhalb der Personalzeiten (immer 5 Tage im Voraus per eMail erfragbar) das umseitige Studio nutzen wollen, so hat sie über die ausgestellte Chipkarte (genannt „Club Card“ – innerhalb der freigegebenen Nutzungszeiten – Zutritt zur Anlage. Dieser Zutritt darf nur vom Mitglied selbst genutzt werden und ist nicht übertragbar. Die Club Card darf keinesfalls an Dritte weiter gegeben werden. Bei selbst verschuldetem Verstoß des Mitglieds kann von ProFerrarius Schadensersatz erhoben werden. Der Zugang per Club Card ist nur an teilnehmenden Studio-Standorten möglich. Die zu Beginn ausgegebene Club Card ist in der Anmeldepauschale enthalten. Für jede Neuausstellung der Club Card, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von 25,- € fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Nutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Hinweise zum korrekten Umgang mit den Geräten können jederzeit angefordert werden. ProFerrarius übernimmt keine Haftung für Unfälle durch falsche Trainingsausführung. Der/Die Anmeldende hat den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die Nutzung des Studios per Chipkarte hat gemäß der Hausordnung zu erfolgen.

  1. VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG
    Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit. Bei einer gewählten Laufzeit von nur 1 Monat beträgt die Kündigungsfrist mindestens 2 Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung in Schriftform mit Original-Unterschrift durch die/den Anmeldende/n zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Die Mitgliedschaft ist dann mit einer Frist von einem Monat kündbar.
  2. BEITRÄGE
    4.1 Fälligkeit der Beiträge: Die einmalige Anmeldepauschale wird sofort zur Zahlung fällig und ist für jede/jeden Anmeldende/n obligatorisch. Der vereinbarte wöchentliche Mitgliedsbeitrag wird unabhängig davon fällig, wie oft oder über welche Dauer das Angebot von der/dem Anmeldenden tatsächlich in Anspruch genommen wird. Der vereinbarte wöchentliche Beitrag wird (wenn nicht gesondert vereinbart) nicht für eine bestimmte Leistung des Sportstudios erhoben. Es obliegt vielmehr der/dem Anmeldenden, die gebuchten Leistungen selbst zu wählen und zu kombinieren. Wurde umseitig ein jährlicher Clubbeitrag vereinbart, gilt folgende Vereinbarung: Der Clubbeitrag wird für entstehende Verwaltungskosten erhoben. Der erste Clubbeitrag wird zum 30.09. nach Mitgliedschaftsvereinbarung zur Zahlung fällig. Die nachfolgenden Clubbeiträge sind jeweils immer nach Ablauf weiterer zwölf Monate gemeinsam mit dem zu erbringenden Mitgliedsbeitrag zu leisten. Läuft die Mitgliedschaft länger oder kürzer als die jeweils berechneten 12 Monate, wird der Clubbeitrag zum Ende der Mitgliedschaft tagesgenau anteilig berechnet und gegebenenfalls anteilig erstattet.

Die/Der Anmeldende erteilt ProFerrarius die Erlaubnis, alle anfallenden Beiträge von seinem angegebenen Bankkonto per Lastschrift einzuziehen. Ist die/der Anmeldende nicht Inhaber des Kontos, ist die Zustimmung des Kontoinhabers zwingend erforderlich. Die Beiträge sind jeweils bis zum Montag einer jeden Woche fällig. Die Summe aus 4 wöchentlichen Mitgliedsbeiträgen wird aus Kostengründen zu Beginn jeder 4-Wochen-Periode abgebucht. Beiträge, die außerhalb der 4-wöchentlichen Abbuchungsperiode liegen, sind tagesgenau fällig.

4.2 Nachlass für Lastschrift-Einzugsermächtigung und Bezahlung des Normalpreises ohne Nachlass per Überweisung: Für die erteilte Einzugsermächtigung wird ein gesondert ausgewiesener Nachlass für ersparte Bearbeitungskosten gewährt, der sofort entfällt, wenn der Einzug der fälligen Beiträge aus Gründen, die beim Anmeldenden oder dessen Bank liegen, nicht möglich ist. Ist kein Bankeinzug der Beiträge vereinbart, bzw. nicht möglich, sind die Beiträge zum jeweils fälligen Termin und unter Angabe des Verwendungszwecks „frau+figur Beitrag“, des vollständigen Namens und der Mitgliedsnummer an ProFerrarius zu überweisen: Kontoinhaber ProFerrarius GmbH & Co. KG | IBAN: DE04650501100048042848 | BIC: SOLADES1RVB | Kreissparkasse Ravensburg.

4.3 Preisanpassungen: Es gelten die umseitig genannten Mitgliedsbeiträge. Der/Die Anmeldende erhält selbstverständlich die Möglichkeit, nach Ablauf der Erstlaufzeit mit ProFerrarius in Kontakt zu treten und durch Vereinbarung einer neuen Mitgliedschaft, mit neuer Laufzeit, günstigere Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten.

ProFerrarius ist außerdem berechtigt, nach Ablauf der Erstlaufzeit und ohne besondere vorherige Ankündigung, Erhöhungen der Beiträge um bis zu 3% pro Jahr durchzuführen. Eine gesonderte Mitteilung an den/die Anmeldende/n bezüglich der Beitragsanpassung seitens ProFerrarius braucht in diesem Fall nicht zu erfolgen. Alle vereinbarten Beiträge sind auch während einer behördlich oder gesetzlich angeordneten Schließung oder Einschränkung des Betriebs durch eine Pandemie oder ähnliche Umstände, die ProFerrarius nicht verursacht, fällig.

4.4 Zahlungsverzug: ProFerrarius behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, weitere Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

4.5 Gesamtfälligkeit: Gerät der/die Anmeldende schuldhaft mit mind. zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag u. alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

  1. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
    Alle, durch Nichtmitteilung von Änderungen (z.B. Adressänderung), verursachten Kosten sowie der zusätzliche Verwaltungsaufwand werden der/dem Anmeldenden gesondert berechnet. Es wurden keine sonstigen mündlichen Nebenabreden getroffen. Zur Sicherheit unserer Kunden werden die Studios im Eingangs- und Trainingsbereich videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nach 7 Tagen automatisch wieder gelöscht. Der/Die Anmeldende stimmt der Nutzung seiner persönlichen Daten für interne Trainernotizen (Information über gesundheitliche Einschränkungen und Betreuungsprotokollierung) und der persönlichen Trainingserfolgsauswertung zu.
  2. GERICHTSSTAND
    Hat das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ist der Wohnsitz oder der gewerbliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Mitgliedschaftsvereinbarung der Geschäftssitz des Studios.

Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder gar nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

Version 4_2025

Du kannst diesen Tab schließen und gelangst dann zurück zu deiner Anmeldung.

Sie ist in einem separaten Tab in deinem Browser geöffnet.