(1) VERTRAGSPARTNER
Diese Vereinbarung wird zwischen dem/ der Anmeldenden und der ProFerrarius GmbH & Co. KG, Lortzingstr. 6 in 88339 Bad Waldsee geschlossen (nachfolgend „ProFerrarius“ genannt). Ansprechpartner für den/die Anmeldende(n) bei allen Fragen zu dieser Vereinbarung und zur Mitgliedschaft ist die ProFerrarius Zentrale unter oben genannter Anschrift.
(2) MITGLIEDSCHAFT
2.1. Beginn der Mitgliedschaft
Die erste Mitgliedschaftsperiode beginnt am gewünschten Datum. Die bzw. der/die Anmeldende hat das Recht, ab diesem Zeitpunkt die angegebenen, gebuchten Einrichtungen und Leistungen zu nutzen.
2.2. Geltungsbereich und Leistungsumfang der Mitgliedschaft
Die Nutzung der gebuchten Leistungen ist nur im ausgewählten Studio möglich. Jedoch ist die Nutzung auch nach Verfügbarkeit an allen weiteren Standorten möglich. Sämtliche erweiterten Trainings-Angebote (studiospezifische Angebote) können ausschließlich in dem Studio genutzt werden, in dem diese Mitgliedschaftsvereinbarung geschlossen wurde.
2.3. Zugang zum Studio mit dem Chipkarten-System: Sollte die nutzungsberechtigte Person außerhalb der Personalzeiten (immer 5 Tage im Voraus telefonisch oder per eMail beim Standort erfragbar) das gewählte Studio nutzen wollen, so hat sie über die ausgestellte Chipkarte – innerhalb der freigegebenen Nutzungszeiten – Zutritt zur Anlage. Dieser Zutritt darf nur vom Mitglied selbst genutzt werden und ist nicht übertragbar. Die sog. „Club Card“ kann beim Erstbesuch im Studio mitgenommen oder zugeschickt werden. Die Chipkarte darf keinesfalls an Dritte weiter gegeben werden. Bei selbst verschuldetem Verstoß des Mitglieds kann von ProFerrarius Schadensersatz erhoben werden. Der Zugang per Chipkarte ist nur an teilnehmenden Studio-Standorten möglich.
Die Nutzung der Einrichtung muss gemäß den Trainingshinweisen unserer Trainer (m/w/d) geschehen. ProFerrarius übernimmt keine Haftung für Unfälle durch falsche Trainingsausführung. Eine ausführliche Übungseinweisung kann per Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Die Nutzung des Studios per Chipkarte hat gemäß der Hausordnung zu erfolgen.
(3) VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit. Bei einer gewählten Laufzeit von nur 1 Monat beträgt die Kündigungsfrist mindestens 2 Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung in Schriftform mit Original-Unterschrift durch die/den Anmeldende/n zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Die Mitgliedschaft ist dann mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(4) BEITRÄGE
4.1 Fälligkeit der Beiträge
Der vereinbarte wöchentliche Mitgliedsbeitrag wird unabhängig davon fällig, wie oft oder über welche Dauer das Angebot von der/dem Anmeldenden tatsächlich in Anspruch genommen wird. Der vereinbarte wöchentliche Beitrag wird (wenn nicht gesondert vereinbart) nicht für eine bestimmte Leistung des Sportstudios erhoben. Es obliegt vielmehr der/dem Anmeldenden, die gebuchten Leistungen selbst zu wählen und zu kombinieren. Wurde ein jährlicher Clubbeitrag vereinbart, ist dieser jährlich zum 28.09. fällig.
Die/Der Anmeldende erteilt ProFerrarius die Erlaubnis, alle anfallenden Beiträge von seinem angegebenen Bankkonto per Lastschrift einzuziehen. Ist die/der Anmeldende nicht Inhaber des Kontos, ist die Zustimmung des Kontoinhabers zwingend erforderlich. Die Beiträge sind jeweils bis zum Montag einer jeden Woche fällig. Die Summe aus 4 wöchentlichen Mitgliedsbeiträgen wird aus Kostengründen zu Beginn jeder 4-Wochen-Periode abgebucht. Beiträge, die außerhalb der 4-wöchentlichen Abbuchungsperiode liegen, sind tagesgenau fällig.
4.2 Nachlass für Lastschrift-Einzugsermächtigung und Bezahlung des Normalpreises ohne Nachlass per Überweisung
Für die erteilte Einzugsermächtigung wird ein gesondert ausgewiesener Nachlass für ersparte Bearbeitungskosten gewährt, der sofort entfällt, wenn der Einzug der fälligen Beiträge aus Gründen, die beim Anmeldenden oder dessen Bank liegen, nicht möglich ist. Ist kein Bankeinzug der Beiträge vereinbart, bzw. nicht möglich, sind die Beiträge zum jeweils fälligen Termin und unter Angabe des Verwendungszwecks „Frauenfitness Beitrag“, des vollständigen Namens und der Mitgliedsnummer an ProFerrarius zu überweisen: Kontoinhaber ProFerrarius GmbH & Co. KG | IBAN: DE04650501100048042848 | BIC: SOLADES1RVB | Kreissparkasse Ravensburg.
4.3 Preisanpassungen
Es gelten die genannten/frei gewählten Mitgliedsbeiträge. Der/Die Anmeldende erhält selbstverständlich die Möglichkeit, nach Ablauf der Erstlaufzeit mit ProFerrarius in Kontakt zu treten und durch Vereinbarung einer neuen Mitgliedschaft, mit neuer Laufzeit, günstigere Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten.
ProFerrarius ist außerdem berechtigt, nach Ablauf der Erstlaufzeit und ohne besondere vorherige Ankündigung, Erhöhungen der Beiträge bis zu 3% pro Jahr durchzuführen. Eine gesonderte Mitteilung an den/die Anmeldende/n bezüglich der Beitragsanpassung seitens ProFerrarius braucht in diesem Fall nicht zu erfolgen. Alle vereinbarten Beiträge sind auch während einer behördlich oder gesetzlich angeordneten Schließung oder Einschränkung des Betriebs durch eine Pandemie oder ähnliche Umstände, die ProFerrarius nicht verursacht, fällig.
(5) ANMELDEPAUSCHALE
Die einmalige Anmeldepauschale wird sofort zur Zahlung fällig und ist für jede/jeden Anmeldende/n obligatorisch. Außer sie entfällt durch eine Aktion o.ä.
(6) WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ProFerrarius GmbH & Co. KG, Lortzingstraße 6, 88339 Bad Waldsee, Deutschland, Telefax: +49 (07524) 404921, E-Mailadresse: info[ät]proferrarius.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
(7) SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Alle, durch Nichtmitteilung von Änderungen (z.B. Adressänderung), verursachten Kosten sowie der zusätzliche Verwaltungsaufwand werden der/dem Anmeldenden gesondert berechnet. Es wurden keine sonstigen mündlichen Nebenabreden getroffen. Zur Sicherheit unserer Kunden werden die Studios im Eingangs- und Trainingsbereich videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nach 7 Tagen automatisch wieder gelöscht. Der/Die Anmeldende stimmt der Nutzung seiner persönlichen Daten für interne Trainernotizen (Information über gesundheitliche Einschränkungen und Betreuungsprotokollierung) und der persönlichen Trainingserfolgsauswertung zu.
(8) GERICHTSSTAND
Hat das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ist der Wohnsitz oder der gewerbliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Mitgliedschaftsvereinbarung der Geschäftssitz des Studios.
Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder gar nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
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